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Johanna Mätschke und Katrin Menke GbR: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Veröffentlicht 26.06.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 532 IN 298/26

Johanna Mätschke und Katrin Menke GbR, im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Dresden hat am 26.06.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Johanna Mätschke und Katrin Menke GbR mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 532 IN 298/26).

Zusammenfassung

Die Johanna Mätschke und Katrin Menke GbR ist insolvent. Das Amtsgericht Dresden wies den Insolvenzantrag am 26.06.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 532 IN 298/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung

Es ist das 11. von bisher 13 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Juni 2026 am Amtsgericht Dresden erfasst hat. In Sachsen hat InsoTicker 2026 bisher 433 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 532 IN 298/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.