J. Braun GmbH & Co. KG, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 13.10.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der J. Braun GmbH & Co. KG angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 504 IN 193/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.
Über das Unternehmen
Die J. Braun GmbH & Co. KG aus Heiligenhaus hat sich auf Magnettechnik für die Industrie spezialisiert. Zum Programm gehören Lasthebemagnete für den Transport von Flach-, Stab- und Formstahl, Rohren und Coils, außerdem Magnete für den Umschlag von Schüttgut, Haftmagnete für Transport- und Handlingsysteme und Separationsmagnete, die Eisenteile aus Materialströmen abscheiden.
Nach eigenen Angaben baut das Unternehmen auch Sondermagnete nach Kundenwunsch und liefert Stromversorgungen für Elektromagnete. Außerdem repariert es Lasthebe- und Separationsmagnete, auch solche anderer Hersteller.
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 13.10.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist noch nicht entschieden.
Die J. Braun GmbH & Co. KG befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Wuppertal hat am 13.10.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 504 IN 193/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.
Es ist das 14. von bisher 15 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Oktober 2026 am Amtsgericht Wuppertal erfasst hat. In Nordrhein-Westfalen hat InsoTicker 2026 bisher 3.575 Unternehmensverfahren erfasst.
- Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 504 IN 193/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.