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◐Sicherungsmaßnahme

INVIVA Medical GmbH & Co. KG: Physiotherapiepraxis aus Berlin-Friedrichshain ist insolvent.

Veröffentlicht 27.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 3617 IN 3207/26

INVIVA Medical GmbH & Co. KG, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat am 27.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der INVIVA Medical GmbH & Co. KG angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 3617 IN 3207/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Über das Unternehmen

Die INVIVA Medical GmbH & Co. KG betreibt unter der Adresse Koppenstraße 75 in Berlin-Friedrichshain eine Physiotherapiepraxis. Das Leistungsspektrum umfasst nach Angaben der eigenen Website Physiotherapie, Massagetherapie sowie weitere spezialisierte Behandlungen.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die INVIVA Medical GmbH & Co. KG befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat am 27.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 3617 IN 3207/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Physiotherapiepraxis (Physiotherapie, Massagetherapie, weitere spezialisierte Behandlungen). Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 141. von bisher 157 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) erfasst hat. In Berlin hat InsoTicker 2026 bisher 1.414 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

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    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 3617 IN 3207/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.