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Intersolutions Safety & Protection GmbH: Sicherheitsdienstleister aus Celle ist insolvent.

Veröffentlicht 23.07.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 2021 · Verfahren nach 5 Jahren·Az. 34 IN 96/25

Intersolutions Safety & Protection GmbH, im Vollprofil — Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Celle hat am 23.07.2026 das Insolvenzverfahren über die Intersolutions Safety & Protection GmbH eröffnet (Aktenzeichen 34 IN 96/25).

Über das Unternehmen

Die Intersolutions Safety & Protection GmbH sitzt in Celle und ist seit 2021 als Sicherheitsdienstleister tätig. Nach eigenen Angaben reicht ihr Leistungsspektrum von Objekt- und Werkschutz über Personenschutz, Veranstaltungssicherung und Ermittlungsdienste bis zu Empfangs- und Revierdiensten; das Unternehmen ist neben Celle auch in Berlin, Hannover, Leipzig, Köln, Nürnberg und Stuttgart aktiv. Laut Handelsregister zählen außerdem Beratungsleistungen für andere Sicherheitsunternehmen zum Geschäftsgegenstand. Das Stammkapital der 2021 gegründeten Gesellschaft liegt bei 25.000 Euro.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die Intersolutions Safety & Protection GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Celle eröffnete das Insolvenzverfahren am 23.07.2026 unter dem Aktenzeichen 34 IN 96/25. Das Unternehmen ist im Handelsregister seit 2021 eingetragen und bestand damit rund 5 Jahre; Tätigkeitsschwerpunkt war Wach- und Sicherheitsdienstleistungen (Objekt- und Werkschutz, Personenschutz, Veranstaltungssicherung, Ermittlungsdienste… Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.

Einordnung

Es ist das 5. von bisher 9 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Juli 2026 am Amtsgericht Celle erfasst hat. In Niedersachsen hat InsoTicker 2026 bisher 768 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Gläubiger melden ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an (§ 174 InsO); die Frist dafür nennt die Bekanntmachung. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Eröffnung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 34 IN 96/25

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.