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◐Sicherungsmaßnahme

ino Wärmepumpen GmbH: Hersteller aus Dornstadt, der die Tradition der BARTL-Wärmepumpen seit 1974 fortführt, ist insolvent.

Veröffentlicht 25.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 2020 · Verfahren nach 5 Jahren·Az. 1 IN 295/26

ino Wärmepumpen GmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Ulm hat am 25.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der ino Wärmepumpen GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 1 IN 295/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Das Amtsgericht Ulm hat am 25. August 2026 für die ino Wärmepumpen GmbH aus Dornstadt vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet; eröffnet ist das Insolvenzverfahren noch nicht. Der Betrieb baut Wärmepumpen und setzt damit die Linie der BARTL-Wärmepumpen…

Zusammenfassung

Die ino Wärmepumpen GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Ulm hat am 25.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 1 IN 295/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Lösungen mit Wärmepumpen. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 7. von bisher 9 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Ulm erfasst hat. In Baden-Württemberg hat InsoTicker 2026 bisher 1.152 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 1 IN 295/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.