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imagined.by UG (haftungsbeschränkt): Insolvenzantrag des Mannheimer VFX- und KI-Studios mangels Masse abgewiesen

Veröffentlicht 20.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 2019 · Verfahren nach 6 Jahren·Az. 4 IN 1622/26

imagined.by UG (haftungsbeschränkt), im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Mannheim hat am 20.08.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der imagined.by UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 4 IN 1622/26).

Über das Unternehmen

Die imagined.by UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Glücksteinallee in Mannheim bot visuelle Effekte und KI-gestützte Bildproduktion für Film, Fernsehen und Werbung an. Laut eigener Darstellung zählten Produktionen wie "Fallout" und "Watchmen" sowie Werbekunden aus der Automobilbranche zu den Referenzen. Das Unternehmen wurde am 27. August 2019 mit einem Stammkapital von 300 Euro gegründet, Geschäftsführer war Thorsten Gätz. Im Handelsregister ist der Geschäftsgegenstand als Mediengestaltung und Beratung für Print, Digital, Film, Fernsehen sowie Informationstechnologie eingetragen.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die imagined.by UG (haftungsbeschränkt) ist insolvent. Das Amtsgericht Mannheim wies den Insolvenzantrag am 20.08.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 4 IN 1622/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Visual Effects und KI-gestützte Bildproduktion für Film, Fernsehen und Werbung. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung

Es ist das 19. von bisher 27 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Mannheim erfasst hat. In Baden-Württemberg hat InsoTicker 2026 bisher 1.152 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

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    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 4 IN 1622/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.