Hotel zur Post Betriebs-UG (haftungsbeschränkt), im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen
Das Amtsgericht Rosenheim hat am 04.09.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Hotel zur Post Betriebs-UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 610 IN 235/26).
Über das Unternehmen
Die Hotel zur Post Betriebs-UG (haftungsbeschränkt) war eine Betriebsgesellschaft: Nach dem eingetragenen Unternehmensgegenstand führte sie ein Hotel mit angeschlossenem Restaurant und die dazugehörigen Nebengeschäfte. Eingetragen wurde die Unternehmergesellschaft 2020. Aufgelöst war sie schon vor dem Insolvenzantrag: Seit Januar 2026 steht sie nach den Registerbekanntmachungen in Liquidation und wird von einem Liquidator vertreten. Am 4. September 2026 wies das Amtsgericht Rosenheim ihren Eigenantrag mangels Masse ab; ein Insolvenzverfahren wurde damit nicht eröffnet. Dass die Betriebsgesellschaft insolvent ist, sagt nichts darüber, wem das Hotelgebäude gehört oder wer den Betrieb heute führt.
Die Hotel zur Post Betriebs-UG (haftungsbeschränkt) ist insolvent. Das Amtsgericht Rosenheim wies den Insolvenzantrag am 04.09.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 610 IN 235/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Betrieb eines Hotels mit angeschlossenem Restaurant mit zugehörigen Nebengeschäften. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.
Es ist das 5. von bisher 9 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im September 2026 am Amtsgericht Rosenheim erfasst hat. In Bayern hat InsoTicker 2026 bisher 1.511 Unternehmensverfahren erfasst.
- Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 610 IN 235/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.