Herold Ingenieurgesellschaft für Garten- und Landschaftsbau mbH, im Vollprofil — Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat am 01.12.2025 das Insolvenzverfahren über die Herold Ingenieurgesellschaft für Garten- und Landschaftsbau mbH eröffnet (Aktenzeichen 3610 IN 6518/25). Grund: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
In der Presse
Die Herold Ingenieurgesellschaft für Garten- und Landschaftsbau mbH, einer der größeren GaLaBau-Betriebe im Großraum Berlin (Sitz im Berliner Wedding), stellte im September 2025 einen Insolvenzantrag; das Verfahren wurde Anfang Dezember 2025 beim Amtsgericht Charlottenburg eröffnet. Im Zuge einer übertragenden Sanierung wurde der Betrieb per Vertrag vom 16. Dezember 2025 an die BBF-Gruppe verkauft und fortgeführt. Die rund 130 Beschäftigten wurden übernommen; der Verkauf wurde von der Kanzlei White & Case begleitet.
- Garten- und Landschaftsbau (Grünanlagen, Dach-/Fassadenbegrünung, Spielplatzbau), Berlin-Wedding
- Insolvenzantrag September 2025; Verfahrenseröffnung Anfang Dezember 2025
- Amtsgericht Charlottenburg (Az. 3610 IN 6518/25)
- Übertragende Sanierung: Verkauf an die BBF-Gruppe (Vertrag 16.12.2025), Betriebsfortführung
- Rund 130 Mitarbeitende übernommen (Arbeitsplätze erhalten)
- Verkauf begleitet von White & Case (Dr. Philipp Hackländer)
Die Herold Ingenieurgesellschaft für Garten- und Landschaftsbau mbH (GmbH) ist insolvent. Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) eröffnete das Insolvenzverfahren am 01.12.2025 unter dem Aktenzeichen 3610 IN 6518/25; als Grund nennt die Bekanntmachung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Tätigkeitsschwerpunkt war Garten- und Landschaftsbau. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.
Es ist das 24. von bisher 81 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Dezember 2025 am Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) erfasst hat. In Berlin hat InsoTicker 2025 bisher 245 Unternehmensverfahren erfasst.
- Gläubiger melden ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an (§ 174 InsO); die Frist dafür nennt die Bekanntmachung. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Eröffnung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 3610 IN 6518/25
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.