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Helmut Tomm GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Veröffentlicht 12.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 37 IN 109/25 -1

Helmut Tomm GmbH, Hameln — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Hameln hat am 12.08.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Helmut Tomm GmbH mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 37 IN 109/25 -1).

Zusammenfassung

Die Helmut Tomm GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hameln wies den Insolvenzantrag am 12.08.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 37 IN 109/25 -1. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung

Es ist das 4. von bisher 6 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Hameln erfasst hat. In Niedersachsen hat InsoTicker 2026 bisher 768 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 37 IN 109/25 -1

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.