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Heitbrink Recycling GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren eröffnet

Veröffentlicht 01.07.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 62 IN 9/26

Heitbrink Recycling GmbH & Co. KG — Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Osnabrück hat am 01.07.2026 das Insolvenzverfahren über die Heitbrink Recycling GmbH & Co. KG eröffnet (Aktenzeichen 62 IN 9/26).

In der Presse

Die zur Heitbrink-Gruppe gehörende Heitbrink Recycling GmbH & Co. KG aus Bissendorf im Landkreis Osnabrück ist insolvent. Das Amtsgericht Osnabrück eröffnete das Insolvenzverfahren zum 1. Juli 2026; bereits seit dem Frühjahr 2026 hatte sich das im Recycling und Rückbau tätige Unternehmen in einer vorläufigen Insolvenz in Eigenverwaltung saniert. Als Sachwalter fungiert Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob.

  • Sitz: Bissendorf, Landkreis Osnabrück (Niedersachsen)
  • Branche: Recycling und Rückbau (Teil der Heitbrink-Gruppe)
  • Amtsgericht Osnabrück; Verfahrenseröffnung 1. Juli 2026
  • Zuvor ab Frühjahr 2026 vorläufige Insolvenz in Eigenverwaltung
  • Sachwalter: Dr. Peter Jacob
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung ↗ · redaktionell zusammengefasst
Zusammenfassung

Die Heitbrink Recycling GmbH & Co. KG ist insolvent. Das Amtsgericht Osnabrück eröffnete das Insolvenzverfahren am 01.07.2026 unter dem Aktenzeichen 62 IN 9/26. Tätigkeitsschwerpunkt war Zuverlässiger Partner in den Bereichen Recycling, Abbruch, Grader und Mulden- u. Containerdienst im Landkreis Osnabrück. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.

Einordnung

Es ist das 8. von bisher 20 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Juli 2026 am Amtsgericht Osnabrück erfasst hat. In Niedersachsen hat InsoTicker 2026 bisher 768 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Gläubiger melden ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an (§ 174 InsO); die Frist dafür nennt die Bekanntmachung. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Eröffnung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 62 IN 9/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.