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◐Sicherungsmaßnahme

Heinrich Christ GmbH & Co. KG: Nürnberger Fliesenhaus mit Tradition seit 1949 unter vorläufiger Sicherung.

Veröffentlicht 19.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. IN 1301/26

Heinrich Christ GmbH & Co. KG, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Nürnberg hat am 18.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Heinrich Christ GmbH & Co. KG angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen IN 1301/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Über das Unternehmen

Die Heinrich Christ GmbH & Co. KG betreibt seit 1949 den Fliesen- und Natursteinhandel "Fliesenhaus Christ" in Nürnberg. Das Familienunternehmen unterhält zwei Standorte in der Stadt, den Hauptsitz an der Hamburger Straße und eine weitere Ausstellung an der Donaustraße. Auf rund 3.500 Quadratmetern zeigt das Unternehmen Fliesen, Naturstein und Gartenmaterialien und bietet dazu Beratung für Bad, Küche und Wohnräume an. Das Amtsgericht Nürnberg hat am 19.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet; ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, steht noch nicht fest.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die Heinrich Christ GmbH & Co. KG befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Nürnberg hat am 18.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen IN 1301/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Einzelhandel mit Fliesen und Naturstein, mit Ausstellung und Beratung. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 18. von bisher 40 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Nürnberg erfasst hat. In Bayern hat InsoTicker 2026 bisher 1.448 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

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    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. IN 1301/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.