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◐Sicherungsmaßnahme

GYO GmbH: Sulzbacher Anbieter für Büro-, IT- und Elektrotechnik, vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Veröffentlicht 26.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 105 IN 52/26

GYO GmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Saarbrücken hat am 26.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der GYO GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 105 IN 52/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Die GYO GmbH aus Sulzbach im Regionalverband Saarbrücken rüstet gewerbliche Kunden mit Technik für den Arbeitsplatz aus. Am 26. August 2026 hat das Amtsgericht Saarbrücken vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Ob…

Zusammenfassung

Die GYO GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Saarbrücken hat am 26.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 105 IN 52/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Vertrieb und Wartung von Büromaschinen und Organisationseinrichtungen; daneben IT-, Netzwerk-, Klima- und Stromversorgungstechnik. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 10. von bisher 12 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Saarbrücken erfasst hat. In Saarland hat InsoTicker 2026 bisher 134 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 105 IN 52/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.