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Göttinger Catering- und Leihkochservice Regina Bonk UG: Partyservice aus Gleichen, Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Veröffentlicht 03.09.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 2021 · Verfahren nach 4 Jahren·Az. 74 IN 31/25 GOE

Göttinger Catering- und Leihkochservice Regina Bonk UG (haftungsbeschränkt), im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Göttingen hat am 03.09.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Göttinger Catering- und Leihkochservice Regina Bonk UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 74 IN 31/25 GOE).

Über das Unternehmen

Die Göttinger Catering- und Leihkochservice Regina Bonk UG (haftungsbeschränkt) hat ihren Sitz in Gleichen im Landkreis Göttingen. Im Handelsregister sind ein Partyservice und der Betrieb einer ambulanten Küche als Unternehmensgegenstand eingetragen.

Die Rechtsform ist eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), also eine GmbH, die mit weniger als 25.000 Euro Stammkapital gegründet werden darf. Dafür muss sie ein Viertel ihres Jahresüberschusses zurücklegen, bis dieser Betrag erreicht ist (§ 5a GmbHG).

Zusammenfassung

Die Göttinger Catering- und Leihkochservice Regina Bonk UG (haftungsbeschränkt) ist insolvent. Das Amtsgericht Göttingen wies den Insolvenzantrag am 03.09.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 74 IN 31/25 GOE. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Partyservice und Betrieb einer ambulanten Küche. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung

Es ist das 1. von bisher 6 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im September 2026 am Amtsgericht Göttingen erfasst hat. In Niedersachsen hat InsoTicker 2026 bisher 789 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 74 IN 31/25 GOE

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.