GFW Fahrlehrerfachschule Köln GmbH, im Vollprofil — Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Köln hat am 19.09.2025 das Insolvenzverfahren über die GFW Fahrlehrerfachschule Köln GmbH eröffnet (Aktenzeichen 70d IN 248/25). Grund: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Die GFW Fahrlehrerfachschule Köln GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Köln eröffnete das Insolvenzverfahren am 19.09.2025 unter dem Aktenzeichen 70d IN 248/25; als Grund nennt die Bekanntmachung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Das Unternehmen ist im Handelsregister seit 2017 eingetragen und bestand damit rund 8 Jahre; Tätigkeitsschwerpunkt war Verkehrsschulung, insbesondere die Aus- und Fortbildung von Fahrlehrern und sonstigen Personen, die im Bereich des Straßenverkehrs tätig sind… Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.
Es ist das 13. von bisher 26 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im September 2025 am Amtsgericht Köln erfasst hat. In Nordrhein-Westfalen hat InsoTicker 2025 bisher 720 Unternehmensverfahren erfasst.
- Gläubiger melden ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an (§ 174 InsO); die Frist dafür nennt die Bekanntmachung. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Eröffnung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 70d IN 248/25
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.