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◐Sicherungsmaßnahme

Gesundleben-Pflegedienst24 GmbH: Ambulanter Pflegedienst aus Wiesbaden ist insolvent.

Veröffentlicht 14.06.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 10 IN 17/26

Gesundleben-Pflegedienst24 GmbH, Wiesbaden — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 28.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Gesundleben-Pflegedienst24 GmbH angeordnet (Aktenzeichen 10 IN 17/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Über das Unternehmen

Die Gesundleben-Pflegedienst24 GmbH ist ein ambulanter Pflegedienst mit Sitz in der Wiesbadener Innenstadt.

Das 2020 gegründete Unternehmen bietet Grund- und Behandlungspflege, außerklinische Intensivpflege sowie Tagespflege und Demenzbetreuung an. Unter der Marke „Service Intensiv" ist der Pflegedienst auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit besonderem Pflegebedarf spezialisiert.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die Gesundleben-Pflegedienst24 GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 28.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 10 IN 17/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Ambulanter Pflegedienst: Grund- und Behandlungspflege, außerklinische Intensivpflege, Tagespflege und Demenzbetreuung, seit 2020 am Markt. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 21. von bisher 23 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Wiesbaden erfasst hat. In Hessen hat InsoTicker 2026 bisher 1.206 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 10 IN 17/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.