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◐Sicherungsmaßnahme

Gebrüder Güvendi GbR: Für den Paderborner Imbissbetrieb mit Lieferdienst ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Veröffentlicht 04.09.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 97 IN 303/26

Gebrüder Güvendi GbR, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Paderborn hat am 04.09.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Gebrüder Güvendi GbR angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 97 IN 303/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Über das Unternehmen

Die Gebrüder Güvendi GbR betrieb in Paderborn einen Imbissbetrieb mit Lieferdienst. Als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist sie nicht im Handelsregister eingetragen, Registerdaten liegen deshalb nicht vor.

Eine eigene Firmenwebsite ließ sich nicht belegen; die naheliegenden Domains guevendi.de und gebrueder-guevendi.de antworten nicht.

Zusammenfassung

Die Gebrüder Güvendi GbR befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Paderborn hat am 04.09.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 97 IN 303/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Imbissbetrieb mit Lieferdienst. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 1. von bisher 13 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im September 2026 am Amtsgericht Paderborn erfasst hat. In Nordrhein-Westfalen hat InsoTicker 2026 bisher 3.634 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 97 IN 303/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.