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◐Sicherungsmaßnahme

FR HotelManagement GmbH: Betreiber des Tagungshotels i-Park in Reichenberg ist insolvent.

Veröffentlicht 28.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 2022 · Verfahren nach 4 Jahren·Az. IN 351/26

FR HotelManagement GmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Würzburg hat am 28.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der FR HotelManagement GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen IN 351/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Über das Unternehmen

Die FR HotelManagement GmbH mit Sitz in Reichenberg (Landkreis Würzburg) betreibt seit 2022 das Tagungs- und Ferienhotel i-Park in Reichenberg mit Restaurant- und Veranstaltungsbereichen. Das Unternehmen gehört zur FR-Firmengruppe, die seit den 1980er Jahren im Bereich Catering und Veranstaltungsgastronomie in der Region Würzburg tätig ist und mit dem Hotelbetrieb ihr Geschäftsfeld erweitert hat.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die FR HotelManagement GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Würzburg hat am 28.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen IN 351/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Betrieb des Tagungs- und Ferienhotels i-Park in Reichenberg. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 11. von bisher 12 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Würzburg erfasst hat. In Bayern hat InsoTicker 2026 bisher 1.448 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. IN 351/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.