Föckler Maler- & Stuckateurbetrieb UG — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat am 16.07.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Föckler Maler- & Stuckateurbetrieb UG mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 1 IN 131/26).
Die Föckler Maler- & Stuckateurbetrieb UG ist insolvent. Das Amtsgericht Kaiserslautern wies den Insolvenzantrag am 16.07.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 1 IN 131/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Föckler Maler & Stuckateur betrieb in Altenglan: Saubere Arbeit, zuverlässige Termine und Ergebnisse, die überzeugen. Jetzt unverbindliches Angebot anfordern!. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.
Es ist das 10. von bisher 16 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Juli 2026 am Amtsgericht Kaiserslautern erfasst hat. In Rheinland-Pfalz hat InsoTicker 2026 bisher 412 Unternehmensverfahren erfasst.
- Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 1 IN 131/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.