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◐Sicherungsmaßnahme

FMR Rettungsdienst GmbH: Medizinischer Dienstleister aus Oelsnitz/Erzgeb. unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Veröffentlicht 02.09.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 2023 · Verfahren nach 3 Jahren·Az. 408 IN 1181/26

FMR Rettungsdienst GmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Chemnitz hat am 28.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der FMR Rettungsdienst GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 408 IN 1181/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Das Amtsgericht Chemnitz hat am 28. August 2026 um 14:01 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der FMR Rettungsdienst GmbH aus Oelsnitz im Erzgebirge angeordnet. Bekannt gemacht wurde der Beschluss am 2. September 2026 unter dem…

Zusammenfassung

Die FMR Rettungsdienst GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Chemnitz hat am 28.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 408 IN 1181/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Projektmanagement für Rettungsdienste und medizinische Absicherung von Veranstaltungen. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 19. von bisher 19 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Chemnitz erfasst hat. In Sachsen hat InsoTicker 2026 bisher 441 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 408 IN 1181/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.