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◐Sicherungsmaßnahme

Filmpassage.de GmbH: Betreiberin des Osnabrücker Kinos Filmpassage im vorläufigen Insolvenzverfahren

Veröffentlicht 05.11.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 2010 · Verfahren nach 16 Jahren·Az. 38 IN 43/26

Filmpassage.de GmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Osnabrück hat am 05.11.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Filmpassage.de GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 38 IN 43/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Das Amtsgericht Osnabrück hat am 05.11.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Filmpassage.de GmbH angeordnet. Die Gesellschaft betrieb in Osnabrück das Kino Filmpassage. Kino nach den Wünschen des Publikums Die Geschäftsführung, Anja…

Zusammenfassung

Die Filmpassage.de GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Osnabrück hat am 05.11.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 38 IN 43/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Betrieb von Kinos, die Durchführung von Veranstaltungen, der Verkauf von Süßwaren, Eis… Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 10. von bisher 10 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im November 2026 am Amtsgericht Osnabrück erfasst hat. In Niedersachsen hat InsoTicker 2026 bisher 824 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 38 IN 43/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

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