Fahnen-Herold Wilhelm Frauenhoff GmbH & Co. KG, im Vollprofil — Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 01.06.2026 das Insolvenzverfahren über die Fahnen-Herold Wilhelm Frauenhoff GmbH & Co. KG eröffnet (Aktenzeichen 504 IN 40/26). Grund: drohender Zahlungsunfähigkeit.
In der Presse
Der Wuppertaler Fahnen- und Flaggenhersteller Fahnen-Herold Wilhelm Frauenhoff aus dem Stadtteil Langerfeld befindet sich seit dem 12. März 2026 in einem Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Das Traditionsunternehmen führt den Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fort und will die rund 90 Arbeitsplätze möglichst halten. Als Ursachen nennt das Unternehmen stark gestiegene Energie- und Personalkosten, wachsenden Importdruck aus Asien und eine schwache Nachfrage.
- Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung seit 12.03.2026
- Rund 90 Beschäftigte, sollen möglichst gehalten werden
- Sitz in Wuppertal-Langerfeld
- Gründe: gestiegene Energie-/Personalkosten, Importdruck aus Asien, schwache Nachfrage
- Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter; Investition in neue Sieb-/Digitaldrucktechnik
Die Fahnen-Herold Wilhelm Frauenhoff GmbH & Co. KG ist insolvent. Das Amtsgericht Wuppertal eröffnete das Insolvenzverfahren am 01.06.2026 unter dem Aktenzeichen 504 IN 40/26; als Grund nennt die Bekanntmachung drohender Zahlungsunfähigkeit. Tätigkeitsschwerpunkt war Wir drucken Fahnen und textile Werbemittel im Großformat für jeden Einsatzzweck Auffallende Werbung, die aus der Ferne wirkt Fahnen und Banner on… Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.
Es ist das 7. von bisher 25 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Juni 2026 am Amtsgericht Wuppertal erfasst hat. In Nordrhein-Westfalen hat InsoTicker 2026 bisher 3.575 Unternehmensverfahren erfasst.
- Das Verfahren läuft in Eigenverwaltung: Die Geschäftsleitung führt das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters weiter. Gläubiger melden ihre Forderungen schriftlich beim Sachwalter an (§§ 174, 270f InsO); die Frist nennt die Bekanntmachung. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Eröffnung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 504 IN 40/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.