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Sicherungsmaßnahme

Evangelisches Altenzentrum Neuenkirchen gGmbH: Vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet — Amtsgericht Osnabrück

Veröffentlicht 17.07.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 60 IN 47/26

Evangelisches Altenzentrum Neuenkirchen gGmbH, Osnabrück — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Osnabrück hat am 17.07.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Evangelisches Altenzentrum Neuenkirchen gGmbH angeordnet (Aktenzeichen 60 IN 47/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Zusammenfassung

Die Evangelisches Altenzentrum Neuenkirchen gGmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Osnabrück hat am 17.07.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 60 IN 47/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 60 IN 47/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.