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Eutiner Festspiele gGmbH: Insolvenzverfahren eröffnet nach 15 Jahren im Handelsregister

Veröffentlicht 01.11.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 2011 · Verfahren nach 15 Jahren·Az. 51 IN 93/26

Eutiner Festspiele gGmbH, im Vollprofil — Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Eutin hat am 01.11.2026 das Insolvenzverfahren über die Eutiner Festspiele gGmbH eröffnet (Aktenzeichen 51 IN 93/26). Grund: Zahlungsunfähigkeit.

Zusammenfassung

Die Eutiner Festspiele gGmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Eutin eröffnete das Insolvenzverfahren am 01.11.2026 unter dem Aktenzeichen 51 IN 93/26; als Grund nennt die Bekanntmachung Zahlungsunfähigkeit. Das Unternehmen ist im Handelsregister seit 2011 eingetragen und bestand damit rund 15 Jahre; Tätigkeitsschwerpunkt war Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kunst und Kultur. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.

Einordnung
Was bedeutet das?
  • Gläubiger melden ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an (§ 174 InsO); die Frist dafür nennt die Bekanntmachung. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Eröffnung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 51 IN 93/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

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