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Sicherungsmaßnahme

DPV Deutsche Photovoltaik GmbH: Vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet — Amtsgericht Kleve

Veröffentlicht 04.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 34 IN 36/26

DPV Deutsche Photovoltaik GmbH, Industriestraße 7, 47495 Rheinberg — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Kleve hat am 04.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der DPV Deutsche Photovoltaik GmbH angeordnet (Aktenzeichen 34 IN 36/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Zusammenfassung

Die DPV Deutsche Photovoltaik GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Kleve hat am 04.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 34 IN 36/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Vertrieb und Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich Beratung im Bereich der Photovoltaikanlagen ist am 03.08.2026, um 15:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zur vorläufigen. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 34 IN 36/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.