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◐Sicherungsmaßnahme

DOM Digital Online Media GmbH: Kölner Softwarehaus, seit 1995 am Markt, im vorläufigen Insolvenzverfahren

Veröffentlicht 12.10.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 2005 · Verfahren nach 21 Jahren·Az. 70c IN 210/26

DOM Digital Online Media GmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Köln hat am 12.10.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der DOM Digital Online Media GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 70c IN 210/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Für die DOM Digital Online Media GmbH hat das Amtsgericht Köln am 12.10.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Kölner Softwarehaus entwickelt nach eigenen Angaben seit 1995 Apps, Websites und Online-Plattformen für Firmenkunden. Was macht…

Zusammenfassung

Die DOM Digital Online Media GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Köln hat am 12.10.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 70c IN 210/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Erstellung, Vermarktung und Vermittlung integrierter IT- und Kommunikationslösungen, interaktives Marketing und Promotion ist am 12.10.2026… Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 32. von bisher 36 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Oktober 2026 am Amtsgericht Köln erfasst hat. In Nordrhein-Westfalen hat InsoTicker 2026 bisher 3.575 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 70c IN 210/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.