Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus
Das Amtsgericht Hamburg hat am 03.09.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 67a IN 368/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.
Über das Unternehmen
Die Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG sitzt an der Holzbrücke 2 in Hamburg und ist seit 2018 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen.
Eingetragener Unternehmensgegenstand ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Vornahme von Grundstücksgeschäften aller Art — Erwerb, Veräußerung und Vermietung. Fremdes Vermögen verwaltet die Gesellschaft nach diesem Registergegenstand nicht, auch wenn die Firmierung das nahelegt.
Den Vorstand bilden nach der amtlichen Bekanntmachung drei Personen. Eine eigene Internetseite des Unternehmens ließ sich nicht auffinden; Angaben zur Mitarbeiterzahl liegen nicht vor.
Die Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Hamburg hat am 03.09.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 67a IN 368/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Vornahme von Grundstücksgeschäften aller Art… Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.
Es ist das 25. von bisher 95 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im September 2026 am Amtsgericht Hamburg erfasst hat. In Hamburg hat InsoTicker 2026 bisher 630 Unternehmensverfahren erfasst.
- Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 67a IN 368/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.