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De-Mo-Bau Elektro GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Veröffentlicht 06.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 1542 IN 780/26

De-Mo-Bau Elektro GmbH, im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht München hat am 06.08.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der De-Mo-Bau Elektro GmbH mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 1542 IN 780/26).

Zusammenfassung

Die De-Mo-Bau Elektro GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht München wies den Insolvenzantrag am 06.08.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 1542 IN 780/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Vertrieb, Planung, Einbau und Wartung von Elektrotechnik- und Elektroinstallation. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung

Es ist das 12. von bisher 75 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht München erfasst hat. In Bayern hat InsoTicker 2026 bisher 1.448 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 1542 IN 780/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.