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◐Sicherungsmaßnahme

DBIS GmbH: Arbeitsmarktdienstleister aus Dillingen/Saar mit Fahrschule für Berufskraftfahrer unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.

Veröffentlicht 21.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 60 IN 47/26

DBIS GmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Saarbrücken hat am 21.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der DBIS GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 60 IN 47/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Über das Unternehmen

Die DBIS GmbH mit Sitz in Dillingen/Saar ist ein Arbeitsmarktdienstleister mit Schwerpunkt auf beruflicher Weiterbildung und Arbeitsvermittlung, der sich insbesondere an Menschen mit Migrationshintergrund richtet. Über eine angegliederte Fahrschule bildet das Unternehmen außerdem Berufskraftfahrer für alle Führerscheinklassen aus. Geschäftsführer ist Rainer Müllenbach. Das Unternehmen ist nach AZAV zertifiziert, der Kennzeichnung für zugelassene Träger der Arbeitsförderung.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die DBIS GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Saarbrücken hat am 21.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 60 IN 47/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Arbeitsmarktdienstleister: berufliche Weiterbildung, Arbeitsvermittlung und Fahrschule für Berufskraftfahrer. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 8. von bisher 12 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Saarbrücken erfasst hat. In Saarland hat InsoTicker 2026 bisher 134 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 60 IN 47/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.