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Sicherungsmaßnahme

CORE Digital Engineering GmbH: Vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet — Amtsgericht Hamburg

Veröffentlicht 24.07.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Gegründet 2019 · nach 6 Jahren insolvent·Az. 67a IN 290/26

CORE Digital Engineering GmbH, Ferdinandstr. 35, 20095 Hamburg — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Hamburg hat am 24.07.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der CORE Digital Engineering GmbH angeordnet (Aktenzeichen 67a IN 290/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Zusammenfassung

Die CORE Digital Engineering GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Hamburg hat am 24.07.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 67a IN 290/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist das Angebot von BIM Services und Generalplanungs-Services sowie Architekturleistungen aller Art. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 67a IN 290/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.