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◐Sicherungsmaßnahme

Content & Code GmbH: Leipziger Agentur für digitale Kommunikation im vorläufigen Insolvenzverfahren

Veröffentlicht 08.10.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 2018 · Verfahren nach 8 Jahren·Az. 401 IN 2063/26

Content & Code GmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Leipzig hat am 08.10.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Content & Code GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 401 IN 2063/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Über das Unternehmen

Die Content & Code GmbH ist eine Agentur für digitale Kommunikation in Leipzig. Sie schreibt Texte für Websites und Werbung, produziert Videos und programmiert Websites, Online-Shops, Landing-Pages sowie Web- und Mobile-Apps.

Dazu kommen Beratung, offene Seminare und Inhouse-Schulungen. Die Gesellschaft ist seit April 2018 im Handelsregister eingetragen.

Am 08.10.2026 hat das Amtsgericht Leipzig vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist noch nicht entschieden.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die Content & Code GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Leipzig hat am 08.10.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 401 IN 2063/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Agentur zur Beratung, Analyse, Entwicklung und Umsetzung von Projekten in der digitalen Kommunikation, einschließlich inhaltlicher Gestaltung… Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 20. von bisher 23 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Oktober 2026 am Amtsgericht Leipzig erfasst hat. In Sachsen hat InsoTicker 2026 bisher 435 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

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    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 401 IN 2063/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.