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◐Sicherungsmaßnahme

Collective Leadership Institute gGmbH: Potsdamer Institut für kollektive Führung und Transformationsberatung ist insolvent.

Veröffentlicht 20.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 670 IN 147/26

Collective Leadership Institute gGmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Potsdam hat am 20.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Collective Leadership Institute gGmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 670 IN 147/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Über das Unternehmen

Die Collective Leadership Institute gGmbH mit Sitz in der Potsdamer Kurfürstenstraße ist eine gemeinnützige Organisation. Sie begleitet Institutionen und Mehrakteurs-Partnerschaften bei komplexen Reformprozessen, mit Schwerpunkt auf Governance-Stärkung und öffentlich-privater Zusammenarbeit. Führungskräfte schult das Institut über eine eigene Academy mit Zertifizierungsprogrammen. Die Arbeit reicht über Deutschland hinaus, etwa in Projekten in Marokko.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die Collective Leadership Institute gGmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Potsdam hat am 20.08.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 670 IN 147/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Beratung und Weiterbildung zu kollektiver Führung, Governance und Transformationsprozessen (gemeinnützig). Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 9. von bisher 15 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Potsdam erfasst hat. In Brandenburg hat InsoTicker 2026 bisher 240 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 670 IN 147/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.