Capella Projektgesellschaft mbH & Co. KG, Gifhorn — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen
Das Amtsgericht Gifhorn hat am 25.08.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Capella Projektgesellschaft mbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 35 IN 101/26).
Die Capella Projektgesellschaft mbH & Co. KG (GmbH & Co. KG) ist insolvent. Das Amtsgericht Gifhorn wies den Insolvenzantrag am 25.08.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 35 IN 101/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.
Es ist das 5. von bisher 9 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Gifhorn erfasst hat.
- Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 35 IN 101/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.