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◐Sicherungsmaßnahme

C & S EDV-Service und Entwicklung GmbH: Augsburger Softwarehaus für Pflege- und Sozialeinrichtungen ist insolvent

Veröffentlicht 13.10.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. IN 920/26

C & S EDV-Service und Entwicklung GmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Augsburg hat am 13.10.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der C & S EDV-Service und Entwicklung GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen IN 920/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Über das Unternehmen

Die C & S EDV-Service und Entwicklung GmbH aus Augsburg entwickelt Software für die Sozialwirtschaft. Ihre Programme unter der Marke MCD dienen Pflegeheimen, ambulanten Diensten und Beratungsstellen zur Pflegedokumentation, Abrechnung und Klientenverwaltung.

Das Amtsgericht Augsburg hat am 13.10.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist noch nicht entschieden.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die C & S EDV-Service und Entwicklung GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Augsburg hat am 13.10.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen IN 920/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 10. von bisher 12 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Oktober 2026 am Amtsgericht Augsburg erfasst hat. In Bayern hat InsoTicker 2026 bisher 1.448 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. IN 920/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.