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Boxclub Neu-Ulm e.V.: Boxverein für Wettkampf- und Fitnessboxen – Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Veröffentlicht 06.11.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 1 IN 205/26

Boxclub Neu-Ulm e.V., im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Neu-Ulm hat am 06.11.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Boxclub Neu-Ulm e.V. mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 1 IN 205/26).

Über das Unternehmen

Der Boxclub Neu-Ulm e.V. ist ein Boxverein in Neu-Ulm. Nach seiner früheren Website bot er Wettkampfboxen und Fitnessboxen an und verwies dabei auf die Anbindung an den Deutschen Boxsport-Verband. Zum Angebot gehörten laut dieser Darstellung feste Trainingszeiten und mehrere Trainingspakete.

Zusammenfassung

Die Boxclub Neu-Ulm e.V. ist insolvent. Das Amtsgericht Neu-Ulm wies den Insolvenzantrag am 06.11.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 1 IN 205/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung
Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 1 IN 205/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

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