Bonus Vermögensverwaltung GmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus
Das Amtsgericht Stuttgart hat am 24.06.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Bonus Vermögensverwaltung GmbH angeordnet (Aktenzeichen 8 IN 1143/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.
Über das Unternehmen
Die Bonus Vermögensverwaltung GmbH ist eine Stuttgarter Gesellschaft; als Unternehmensgegenstand nennt das Register die Verwaltung eigenen Vermögens. Im Handelsregister steht sie seit 2021. Angaben zu Beschäftigten liegen nicht vor, und eine eigene Internetseite ließ sich nicht nachweisen.
Ein Insolvenzverfahren ist nicht eröffnet. Die amtliche Bekanntmachung vom 4. September 2026 hebt die zuvor angeordneten vorläufigen Sicherungsmaßnahmen wieder auf. Über den Antrag der Gesellschaft, das Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen zu eröffnen, ist bislang weder eine Eröffnung noch eine Abweisung bekannt gemacht worden.
Die Bonus Vermögensverwaltung GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Stuttgart hat am 24.06.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 8 IN 1143/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Verwaltung eigenen Vermögens. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.
Es ist das 5. von bisher 9 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Juni 2026 am Amtsgericht Stuttgart erfasst hat. In Baden-Württemberg hat InsoTicker 2026 bisher 1.197 Unternehmensverfahren erfasst.
- Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 8 IN 1143/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.