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BOJOVIC UG (haftungsbeschränkt): Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Veröffentlicht 02.11.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 610 IN 324/26

BOJOVIC UG (haftungsbeschränkt), im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Rosenheim hat am 02.11.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der BOJOVIC UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 610 IN 324/26).

Zusammenfassung

Die BOJOVIC UG (haftungsbeschränkt) ist insolvent. Das Amtsgericht Rosenheim wies den Insolvenzantrag am 02.11.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 610 IN 324/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Erwerb, Halten und Verwalten von (Mehrheits-) Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils im eigenen Namen… Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung

Es ist das 17. von bisher 17 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im November 2026 am Amtsgericht Rosenheim erfasst hat. In Bayern hat InsoTicker 2026 bisher 1.599 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 610 IN 324/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

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