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BiFlow Systems GmbH: Chemnitzer Mikrofluidik-Spezialist für Schnelldiagnostik ist insolvent

Veröffentlicht 09.10.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 2011 · Verfahren nach 15 Jahren·Az. 306 IN 1431/26

BiFlow Systems GmbH, im Vollprofil — Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Chemnitz hat am 09.10.2026 das Insolvenzverfahren über die BiFlow Systems GmbH eröffnet (Aktenzeichen 306 IN 1431/26).

Über das Unternehmen

Die BiFlow Systems GmbH aus Chemnitz entwickelt und fertigt mikrofluidische Kartuschen und passende Auslesegeräte für Laboranalysen direkt vor Ort, etwa für Immun- und DNA-Tests. Pumpen, Heizen und Reagenzien sind dabei in einer Einwegkartusche zusammengefasst, eingesetzt werden die Systeme unter anderem in der Human- und Tiermedizin sowie in der Lebensmittelanalytik. Das Unternehmen entstand nach Angaben der TU Chemnitz um 2010 als Ausgründung aus dem Umfeld der Universität und hat seinen Sitz auf dem Technologie-Campus der Stadt.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die BiFlow Systems GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Chemnitz eröffnete das Insolvenzverfahren am 09.10.2026 unter dem Aktenzeichen 306 IN 1431/26. Das Unternehmen ist im Handelsregister seit 2011 eingetragen und bestand damit rund 15 Jahre; Tätigkeitsschwerpunkt war Entwicklung und Herstellung von und Handel mit Komponenten und Systemen im Bereich Mikrofluidik, Assayentwicklung, Diagnostik und Bioanalytik (Entwurf… Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.

Einordnung

Es ist das 9. von bisher 12 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Oktober 2026 am Amtsgericht Chemnitz erfasst hat. In Sachsen hat InsoTicker 2026 bisher 435 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Gläubiger melden ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an (§ 174 InsO); die Frist dafür nennt die Bekanntmachung. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Eröffnung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 306 IN 1431/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.