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◐Sicherungsmaßnahme

Breidenbach Tief & Galabau aus Solingen: Amtsgericht Wuppertal ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Veröffentlicht 04.09.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 505 IN 83/26

Breidenbach Tief & Galabau Inh. Jannik Breidenbach, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht Wuppertal hat am 04.09.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Breidenbach Tief & Galabau Inh. Jannik Breidenbach angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 505 IN 83/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Das Amtsgericht Wuppertal hat am 4. September 2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen des Solinger Bauunternehmens Breidenbach Tief & Galabau angeordnet. Über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist noch nicht entschieden. Hinter der…

Zusammenfassung

Die Breidenbach Tief & Galabau Inh. Jannik Breidenbach (Einzelunternehmen) befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Wuppertal hat am 04.09.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 505 IN 83/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Ausführung von Straßen-, Tief- und Gartenbauarbeiten. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 9. von bisher 35 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im September 2026 am Amtsgericht Wuppertal erfasst hat. In Nordrhein-Westfalen hat InsoTicker 2026 bisher 3.634 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 505 IN 83/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.