Baiersbronn Frischfaser Karton GmbH, im Vollprofil — Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Rottweil hat am 08.09.2026 das Insolvenzverfahren über die Baiersbronn Frischfaser Karton GmbH eröffnet (Aktenzeichen 5 IN 137/26). Grund: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Nach rund 75 Jahren endet die Kartonproduktion am Sägmühleweg in Baiersbronn. Ende August stieg ein Kaufinteressent aus, kurz darauf legte das Unternehmen den letzten Produktionstag auf den 7. September 2026. Einen Tag später eröffnete das Amtsgericht…
In der Presse
Die Fachzeitschrift Neue Verpackung berichtete am 2. September 2026, dass die Baiersbronn Frischfaser Karton GmbH die Produktion nach dem 7. September einstellt. Ein Kaufinteressent hatte sich am 27. August 2026 zurückgezogen. Als Ursachen nennt der Bericht hohe Produktions- und Energiekosten sowie schwache Auftragseingänge; betroffen sind demnach etwa 220 Arbeitsplätze.
- Produktionsende am Standort Baiersbronn nach dem 7. September 2026
- Kaufinteressent zog sich am 27. August 2026 aus der geplanten Transaktion zurück
- etwa 220 betroffene Arbeitsplätze
- Jahresumsatz zuletzt rund 80 Millionen Euro
- Insolvenzantrag im Juni 2026, Gründe: hohe Produktions- und Energiekosten, schwache Auftragslage
- Gemeinde Baiersbronn stimmt sich mit Unternehmen der Region und Landespolitikern ab, um Fachkräfte zu halten
Die Baiersbronn Frischfaser Karton GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Rottweil eröffnete das Insolvenzverfahren am 08.09.2026 unter dem Aktenzeichen 5 IN 137/26; als Grund nennt die Bekanntmachung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Tätigkeitsschwerpunkt war Herstellung von Frischfaserkarton (Faltschachtelkarton) für Verpackungen. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.
Es ist das 6. von bisher 10 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im September 2026 am Amtsgericht Rottweil erfasst hat. In Baden-Württemberg hat InsoTicker 2026 bisher 1.155 Unternehmensverfahren erfasst.
- Gläubiger melden ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an (§ 174 InsO); die Frist dafür nennt die Bekanntmachung. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Eröffnung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 5 IN 137/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.