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Bad Kissingen Projekt GmbH: Münchner Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft ist insolvent.

Veröffentlicht 03.09.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 2019 · Verfahren nach 7 Jahren·Az. 1501 IN 1138/26

Bad Kissingen Projekt GmbH, im Vollprofil — Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht München hat am 03.09.2026 das Insolvenzverfahren über die Bad Kissingen Projekt GmbH eröffnet (Aktenzeichen 1501 IN 1138/26). Grund: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

Über das Unternehmen

Die Bad Kissingen Projekt GmbH ist eine Projektgesellschaft für Grundstücke und Immobilien mit Sitz in München. Ihr Unternehmensgegenstand umfasst den An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Projektentwicklung sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, dazu Beteiligungen an Gesellschaften, Unternehmensberatung und Auftragsvermittlung.

Der Ortsname im Firmennamen bezeichnet ein Vorhaben, nicht den Firmensitz: geführt wird die Gesellschaft unter der Münchner Anschrift Rosental 4. Eine eigene Firmenwebsite ist nicht auffindbar — die Angaben dieses Steckbriefs stammen aus der amtlichen Bekanntmachung und dem Handelsregister.

Zusammenfassung

Die Bad Kissingen Projekt GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht München eröffnete das Insolvenzverfahren am 03.09.2026 unter dem Aktenzeichen 1501 IN 1138/26; als Grund nennt die Bekanntmachung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Das Unternehmen ist im Handelsregister seit 2019 eingetragen und bestand damit rund 7 Jahre; Tätigkeitsschwerpunkt war An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Projektentwicklung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken… Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.

Einordnung

Es ist das 29. von bisher 120 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im September 2026 am Amtsgericht München erfasst hat. In Bayern hat InsoTicker 2026 bisher 1.511 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Gläubiger melden ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an (§ 174 InsO); die Frist dafür nennt die Bekanntmachung. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Eröffnung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 1501 IN 1138/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.