BabyOne Karlsruhe GmbH Fachmarkt für Baby- und Kleinkinderbedarf, im Vollprofil — Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Karlsruhe hat am 01.10.2025 das Insolvenzverfahren über die BabyOne Karlsruhe GmbH Fachmarkt für Baby- und Kleinkinderbedarf eröffnet (Aktenzeichen 80 IN 725/25). Grund: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Über das Unternehmen
Die BabyOne Karlsruhe GmbH betrieb in Karlsruhe einen Fachmarkt für Baby- und Kleinkinderbedarf unter der Bezeichnung BabyOne. Zum Geschäft gehörten laut Handelsregister neben dem Verkauf auch die Fachberatung und damit verbundene Dienstleistungen.
Die Gesellschaft wurde 2009 gegründet. Ihr Stammkapital beträgt 25.000 Euro.
Im Juli 2025 ordnete das Amtsgericht Karlsruhe zunächst eine vorläufige Insolvenzverwaltung an. Am 01.10.2025 eröffnete es das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Nach einem Beitrag auf der Facebook-Seite des Marktes ist der Karlsruher Store inzwischen dauerhaft geschlossen.
Die BabyOne Karlsruhe GmbH Fachmarkt für Baby- und Kleinkinderbedarf ist insolvent. Das Amtsgericht Karlsruhe eröffnete das Insolvenzverfahren am 01.10.2025 unter dem Aktenzeichen 80 IN 725/25; als Grund nennt die Bekanntmachung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Das Unternehmen ist im Handelsregister seit 2009 eingetragen und bestand damit rund 16 Jahre; Tätigkeitsschwerpunkt war Einzelhandel mit Gegenständen für den Baby- und Kleinkinderbedarf im Rahmen eines Fachmarktes unter der Bezeichnung "BabyOne" sowie die Erbringung der damit in… Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.
Es ist das 1. von bisher 3 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Oktober 2025 am Amtsgericht Karlsruhe erfasst hat. In Baden-Württemberg hat InsoTicker 2025 bisher 75 Unternehmensverfahren erfasst.
- Gläubiger melden ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an (§ 174 InsO); die Frist dafür nennt die Bekanntmachung. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Eröffnung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 80 IN 725/25
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.