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◐Sicherungsmaßnahme

B.M.Z. GmbH: Münchner Malermeisterbetrieb aus Pasing steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.

Veröffentlicht 07.09.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 1513 IN 1594/26

B.M.Z. GmbH, im Vollprofil — Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Eröffnung steht noch aus

Das Amtsgericht München hat am 07.09.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der B.M.Z. GmbH angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt (Aktenzeichen 1513 IN 1594/26). Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen.

Die B.M.Z. GmbH ist ein Malerbetrieb aus München-Pasing, den es nach eigenen Angaben seit 1996 gibt. Am 7. September 2026 hat das Amtsgericht München um 13:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet, gestützt…

Zusammenfassung

Die B.M.Z. GmbH befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht München hat am 07.09.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, Aktenzeichen 1513 IN 1594/26. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist noch offen. Tätigkeitsschwerpunkt ist Maler- und Lackiererbetrieb (Meisterbetrieb); Fassaden-, Wasserschaden-, Schimmel-, Asbest- und Brandschadensanierung, Trockenbau… Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Sicherungsmaßnahmen.

Einordnung

Es ist das 35. von bisher 120 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im September 2026 am Amtsgericht München erfasst hat. In Bayern hat InsoTicker 2026 bisher 1.511 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Bis das Gericht über den Antrag entscheidet, sichert es das Vermögen, häufig mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter. Forderungen werden erst nach einer Eröffnung angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor einer Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 1513 IN 1594/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.