Avermann Betonfertigteiltechnik GmbH & Co. KG, im Vollprofil — Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Osnabrück hat am 27.03.2026 das Insolvenzverfahren über die Avermann Betonfertigteiltechnik GmbH & Co. KG eröffnet (Aktenzeichen 28 IN 39/25).
Die Avermann Betonfertigteiltechnik GmbH & Co. KG ist insolvent. Das Amtsgericht Osnabrück eröffnete das Insolvenzverfahren am 27.03.2026 unter dem Aktenzeichen 28 IN 39/25. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.
Es ist das 1. von bisher 3 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im März 2026 am Amtsgericht Osnabrück erfasst hat. In Niedersachsen hat InsoTicker 2026 bisher 768 Unternehmensverfahren erfasst.
- Gläubiger melden ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an (§ 174 InsO); die Frist dafür nennt die Bekanntmachung. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Eröffnung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 28 IN 39/25
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.