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AUPRO Automatisierung und Prozesstechnik GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Veröffentlicht 27.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 1 IN 101/25

AUPRO Automatisierung und Prozesstechnik GmbH, im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hat am 27.08.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der AUPRO Automatisierung und Prozesstechnik GmbH mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 1 IN 101/25).

Zusammenfassung

Die AUPRO Automatisierung und Prozesstechnik GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße wies den Insolvenzantrag am 27.08.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 1 IN 101/25. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung

Es ist das 7. von bisher 7 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im August 2026 am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße erfasst hat.

Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 1 IN 101/25

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.