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Ariane Wunderlich Moden GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen nach 12 Jahren im Handelsregister

Veröffentlicht 13.10.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Eingetragen 2014 · Verfahren nach 12 Jahren·Az. 63 IN 49/26

Ariane Wunderlich Moden GmbH, im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Saarbrücken hat am 13.10.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der Ariane Wunderlich Moden GmbH mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 63 IN 49/26).

Zusammenfassung

Die Ariane Wunderlich Moden GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Saarbrücken wies den Insolvenzantrag am 13.10.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 63 IN 49/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war An- und Verkauf von Textilien aller Art sowie Accessoires. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung

Es ist das 14. von bisher 15 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Oktober 2026 am Amtsgericht Saarbrücken erfasst hat. In Saarland hat InsoTicker 2026 bisher 134 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 63 IN 49/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.