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alutec metal innovations Verwaltungs GmbH: Komplementärin eines Chemnitzer Aluminium-Herstellers, Antrag mangels Masse abgewiesen

Veröffentlicht 09.09.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 302 IN 663/26

alutec metal innovations Verwaltungs GmbH, im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Chemnitz hat am 09.09.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der alutec metal innovations Verwaltungs GmbH mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 302 IN 663/26).

Über das Unternehmen

Die alutec metal innovations Verwaltungs GmbH ist die persönlich haftende Gesellschafterin der alutec metal innovations GmbH & Co. KG mit Sitz in Chemnitz. Ein eigenes operatives Geschäft führt sie nicht — sie haftet für die Kommanditgesellschaft und führt deren Geschäfte.

Die Kommanditgesellschaft stellt Fließpressteile und zerspante Bauteile aus Aluminium-Knetlegierungen her, unter anderem Kühlkörper, Kolben und Gehäuse für Automobil-, Motorrad-, Nutzfahrzeug- und Industriekunden. Gegründet wurde das Unternehmen nach eigenen Angaben 1988; die Fertigung sitzt im baden-württembergischen Sternenfels. Über ihr Vermögen läuft am selben Amtsgericht ein eröffnetes Insolvenzverfahren.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die alutec metal innovations Verwaltungs GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Chemnitz wies den Insolvenzantrag am 09.09.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 302 IN 663/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung

Es ist das 10. von bisher 23 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im September 2026 am Amtsgericht Chemnitz erfasst hat. In Sachsen hat InsoTicker 2026 bisher 441 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

Automatisch aus den amtlichen Bekanntmachungen und dem InsoTicker-Datenbestand zusammengestellt.

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 302 IN 663/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.