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AL MO Werkstatt GbR Ính. A. & M. Al Mohammad: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Veröffentlicht 10.08.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 1 IN 10/26

AL MO Werkstatt GbR Ính. A. & M. Al Mohammad, Villingen-Schwenningen — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat am 10.08.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der AL MO Werkstatt GbR Ính. A. & M. Al Mohammad mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 1 IN 10/26).

Zusammenfassung

Die AL MO Werkstatt GbR Ính. A. & M. Al Mohammad ist insolvent. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wies den Insolvenzantrag am 10.08.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 1 IN 10/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung
Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 1 IN 10/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.