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AIDY Health GmbH: Münchner Healthtech-Startup für KI-gestützte Sturzerkennung bei Senioren ist insolvent.

Veröffentlicht 24.07.2026·Recherchiert von der InsoTicker-Redaktion·Az. 1500 IN 1448/26

AIDY Health GmbH, im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht München hat am 24.07.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der AIDY Health GmbH mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 1500 IN 1448/26).

Über das Unternehmen

Die AIDY Health GmbH mit Sitz in der Leopoldstraße in München entwickelte ein KI-gestütztes System zur Sturzerkennung und Sicherheitsüberwachung für ältere Menschen. Die Technologie setzt auf Sensorik und einen mehrsprachigen Sprachassistenten, bewusst ohne Kameras oder tragbare Geräte, um Angehörige und Pflegekräfte frühzeitig zu informieren. Das Anfang 2025 ins Handelsregister eingetragene Unternehmen beschäftigte zuletzt ca. sieben Mitarbeiter und wurde unter anderem vom Strascheg Center for Entrepreneurship sowie dem Münchner Gründerökosystem gefördert.

Quelle: Website des Unternehmens
Zusammenfassung

Die AIDY Health GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht München wies den Insolvenzantrag am 24.07.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 1500 IN 1448/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Entwicklung KI-gestützter Sensorik zur Sturzerkennung und Sicherheitsüberwachung für ältere Menschen (Healthtech). Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.

Einordnung

Es ist das 88. von bisher 112 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Juli 2026 am Amtsgericht München erfasst hat. In Bayern hat InsoTicker 2026 bisher 1.448 Unternehmensverfahren erfasst.

Was bedeutet das?
  • Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
  • Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →

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Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 1500 IN 1448/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.