1st Flow Energy Solutions GmbH, im Vollprofil — Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen
Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat am 24.07.2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der 1st Flow Energy Solutions GmbH mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen 58 IN 3/26).
Über das Unternehmen
Die 1st Flow Energy Solutions GmbH wurde im September 2018 gegründet und entwickelte am Standort Malterdingen bei Freiburg stationäre Energiespeicher auf Basis der Vanadium-Redox-Flow-Technologie.
Für die Technologieentwicklung kooperierte das Unternehmen mit dem US-Partner Storion Energy sowie mit Forschungseinrichtungen wie Fraunhofer und dem Karlsruher Institut für Technologie. Ziel war es, netzunabhängige Energiespeicherlösungen für Privathaushalte, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen anzubieten.
Die 1st Flow Energy Solutions GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau wies den Insolvenzantrag am 24.07.2026 mangels Masse ab, Aktenzeichen 58 IN 3/26. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. Tätigkeitsschwerpunkt war Entwicklung und Herstellung von Vanadium-Redox-Flow-Batterien für stationäre Energiespeicherung. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abweisung.
Es ist das 12. von bisher 18 Unternehmensverfahren, die InsoTicker im Juli 2026 am Amtsgericht Freiburg im Breisgau erfasst hat. In Baden-Württemberg hat InsoTicker 2026 bisher 1.152 Unternehmensverfahren erfasst.
- Ein Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Forderungen werden deshalb nicht angemeldet. Die Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst. Mehr im Lexikon →
- Beschäftigte können für die letzten drei Monate vor der Abweisung Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten danach (§§ 165, 324 SGB III). Mehr im Lexikon →
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Quellen & Nachweise
Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.
- 1amtlichAmtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.deAz. 58 IN 3/26
Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.