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Eröffnet

Gartmeier Enterprises GmbH insolvent — Amtsgericht Köln eröffnet Insolvenzverfahren

Veröffentlicht 19.06.2026·Recherchiert von Sabine Kühn·Az. 70b IN 46/26

Gartmeier Enterprises GmbH, Zum Birkengraben 3, 50259 Pulheim — Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Köln hat am 19.06.2026 das Insolvenzverfahren über die Gartmeier Enterprises GmbH eröffnet (Aktenzeichen 70b IN 46/26). Grund: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

Verfahrensdaten - Gericht: Amtsgericht Köln - Aktenzeichen: 70b IN 46/26 - Eröffnet am: 19.06.2026 - Insolvenzverwalter: Christoph Nüsser - Forderungsanmeldung bis: 07.08.2026

Zusammenfassung

Die Gartmeier Enterprises GmbH mit Sitz in Pulheim ist insolvent. Das Amtsgericht Köln eröffnete das Insolvenzverfahren am 19.06.2026 unter dem Aktenzeichen 70b IN 46/26; als Grund nennt die Bekanntmachung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Das 2016 gegründete Unternehmen bestand damit rund 10 Jahre. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Köln unter HRB 88616 eingetragen. Zum Insolvenzverwalter wurde Christoph Nüsser bestellt. Mit der Eröffnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO). Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 07.08.2026 anmelden. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung; die Angaben sind eine Momentaufnahme zum Eröffnungszeitpunkt.

Verfahrensverlauf

Chronologie der amtlichen Bekanntmachungen.

19.06.2026
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 46/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 88616 eingetragenen Gartmeier Enterprises GmbH, gegründet am 20.06.2016, Zum Birkengraben 3, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Tilman Philipp Gartmeier wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.06.2026, um 14:17 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christoph Nüsser, Wankelstr. 9, 50996 Köln. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 09.09.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Berechtigung, die Beteiligungen der Schuldnerin an anderen Unternehmen, insbesondere an der Gartmeier Real Estate GmbH, freihändig zu veräußern und zwar auch an besonders Interessierte i.S.d. § 162 InsO bzw. Zustimmung zu einer bereits erfolgten Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens, - die Ermächtigung, Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Annahme eines solchen Rechtsstreites abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung solcher Rechtsstreitigkeiten einen Vergleich, insbesondere einen Vergleich mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin bezüglich des Ausgleichs etwaiger gegenseitiger Ansprüche oder einen Schiedsvertrag abzuschließen. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 70b IN 46/26 Amtsgericht Köln, 19.06.2026

Quellen & Nachweise

Jede Angabe ist amtlich belegt oder redaktionell recherchiert.

  1. 1
    amtlich
    Amtliche Bekanntmachung, insolvenzbekanntmachungen.de
    Az. 70b IN 46/26

Methodik & Hinweis: Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de; redaktionelle Ergänzungen aus Handelsregister und eigener Recherche sind als solche gekennzeichnet. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.